Seit dem 01. Januar 2022 können Besitzer von Elektroautos die sogenannte THG-Prämie in Anspruch nehmen und so ein passives Einkommen von bis zu 400 Euro pro Auto pro Jahr dazuverdienen. Gesetzliche Grundlage dazu ist das TEHG.
Die THG-Quote ist Teil des Gesamtplanes der aktuellen Bundesregierung, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Unternehmen, die mit Energie handeln, müssen ihren Anteil an der Co2-Emission schon seit längerer Zeit über den sogannten Emissionswertehandel abwickeln und für ihren Anteil am Treibhauseffekt entschuldende Zertifikate einkaufen. Ein Verkauf ist erst dann möglich, wenn weniger Co2- verursacht wird. Ab dem 01.01.2022 stehen Haltern eines Elektroautos Erlöse aus diesen CO2-Strafzahlungen von Mineralöluntemehmen zu. Heißt: Die Unternehmen zahlen und Verbraucher oder Unternehmen, die Co2 vermindern, z.B. durch die Nutzung eines Elektroautos, profitieren davon,
Damit beweist die Co2-Abgabe ihre Funktionalität und ihre konkreten Auswirkung auf die Co2-Vermeidung, bzw. die Senkung der Klimagas-Emissionen.
THG - Der Handel mit Co2-Zertifikaten
THG steht für Treibhausgasminderungsquote. Bislang war es nur den Anbietern von öffentlichen Ladesäulen möglich, die THG-Quote in Anspruch zu nehmen, ab sofort können auch die Halter von Elektroautos dazu beitragen, dass Unternehmen sich "sauber" kaufen können.
Alle e-Autos - ausgenommen Plug-in-Hybride, können teilnehmen. Zweiräder oder sonstige Fahrzeuge können die Prämie in Anspruch nehmen, wenn die Fahrzeuge zulassungspflichtig sind. Die Abwicklung erfolgt über Anbieter, die mit diesen Quoten, bzw. den Zertifikaten handeln dürfen. Nach der Anmeldung bei einem entsprechenden Dienstleister wird die Quote berechnet und dann zeitnah ausgezahlt. Die Vermittler interessierten sich dabei ausschließlich für die Zulassung des Fahrzeugs. Eingereicht werden muss also eine Kopie der aktuellen Zulassungspapiere, also die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). ´Eine Dokumentation der Fahrleistungen, der Nutzung oder der weiteren Eigentumsverhältnisse ist nicht notwendig. Nach Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Prämie einmal pro Jahr.
Schleppender Anlauf der Auszahlungen
Die THG-Quote ist zu versteuern gemäß §22 Absatz 3 des Einkommenssteuergesetzes. Wer die Quotenzahlung in Anspruch nimmt, sollte das auch mit einem Steuerberater besprechen.
Derzeit kommt es offensichtlich aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen bei der Auszahlung der THG-Quote.